Ursula Krebs

KulturLegi

Die KulturLegi von Caritas ist ein persönlicher, nicht übertragbarer Ausweis mit Foto für Erwachsene und Kinder ab fünf Jahren. Berechtigt sind Personen aus dem Kanton Zürich, die nachweislich am oder unter dem Existenzminimum nach den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) leben. Dazu zählen zum Beispiel Haushalte mit wirtschaftlicher Unterstützung (Sozialhilfe, Zusatzleistungen zu AHV/IV, Stipendium) und solche, die trotz Anspruch auf Unterstützungszahlungen verzichten.
kulturLegi

 

Vergünstigungen mit der KulturLegi
Die KulturLegi Kanton Zürich und alle KulturLegis von anderen regionalen Caritas-Stellen werden akzeptiert und berechtigen zu Vergünstigungen.

Für kostenpflichtige kulturelle Veranstaltungen, Angebote der Erwachsenenbildung, Kinder- und Jugendlager oder -wochen, Mittagstische gilt eine Vergünstigung in Höhe von 50%.

Alle Veranstaltungen und Angebote, bei denen eine Kollekte erhoben wird, sind gratis.

Weitere Informationen und Angebote auf
www.kulturlegi.ch/zuerich
www.caritas-zuerich.ch


Bereitgestellt: 03.02.2020     
aktualisiert mit kirchenweb.ch