Die Rechnungsprüfungskommission (RPK) ist ein unabhängiges Kontrollorgan der Kirchgemeinde, das die Finanzgeschäfte und die Buchführung der Kirchenpflege überprüft. Sie sorgt dafür, dass die finanziellen Mittel der Kirchgemeinde transparent und gesetzeskonform verwaltet werden.
Aufgaben der RPK:
- Die RPK prüft alle Anträge von finanzieller Tragweite an die Stimmberechtigten, namentlich Budget, Jahresrechnung und Spezialbeschlüsse.
- Sie überprüft, ob die finanziellen Vorgaben und Vorschriften eingehalten werden.
- Die RPK erstattet der Kirchgemeindeversammlung Bericht und Antrag.
- Sie kontrolliert dass Kassen- und Rechnungswesen der Kirchgemeinde.
Die RPK trägt damit wesentlich zur finanziellen Transparenz und zur Sicherstellung einer ordnungsgemässen Rechnungsführung bei.
Offenlegung Interessensbindung
Die Behördenmitglieder sind gemäss Gemeindegesetz § 42 zur Offenlegung ihrer Interessensbindungen verpflichtet: Nachweis von Tätigkeiten und Mitgliedschaften, sofern und soweit Interessensüberschneidungen mit Behördentätigkeit nicht ausgeschlossen sind. Die Offenlegung basiert auf dem Prinzip der Selbstdeklaration und liegt daher in der Verantwortung des einzelnen Behördenmitglieds.
Dokument: Offenlegung Interessensbindung