Die Kirchenpflege ist das strategische Organ der Kirchgemeinde. In dieser Funktion entscheidet, berät und vollzieht sie die ihr übertragenen Geschäfte. Die Aufgaben der Kirchenpflege sind vielfältig:
- Sie vertritt die Kirchgemeinde nach aussen.
- Sie legt die organisatorischen Rahmenbedingungen fest.
- Sie beschliesst unter anderem über Legislaturziele, Arbeitsschwerpunkte und Anstellungen.
- Sie führt die Aufsicht über das kirchliche Leben, die Amtsführung der Pfarrpersonen sowie die Tätigkeiten von Angestellten und Ehrenamtlichen.
- Sie erstattet Bericht über ihre Aktivitäten und das kirchliche Gemeindeleben.
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Kirchenpflegesitzungen
Offenlegung Interessensbindung
Die Behördenmitglieder sind gemäss Gemeindegesetz § 42 zur Offenlegung ihrer Interessensbindungen verpflichtet: Nachweis von Tätigkeiten und Mitgliedschaften, sofern und soweit Interessensüberschneidungen mit Behördentätigkeit nicht ausgeschlossen sind. Die Offenlegung basiert auf dem Prinzip der Selbstdeklaration und liegt daher in der Verantwortung des einzelnen Behördenmitglieds.
Dokument: Interessensbindung der Behördenmitglieder 2022-2026