Kirchenpflege
Die Kirchenpflege ist das strategische Organ der Kirchgemeinde. In dieser Funktion entscheidet, berät und vollzieht sie die ihr übertragenen Geschäfte.
Die Aufgaben der Kirchenpflege sind vielfältig: Sie vertritt die Kirchgemeinde gegen aussen. Sie legt die Organisation der Kirchgemeinde fest. Sie fasst Beschlüsse beispielsweise zu Legislaturzielen, Arbeitsschwerpunkten und Anstellungen. Sie führt die Aufsicht über das kirchliche Leben, die Amtsführung der Pfarrpersonen und die Aufgabenerfüllung durch Angestellte und Freiwillige. Sie erstattet Bericht über ihre Tätigkeiten und das kirchliche Gemeindeleben.